Sachverständigenprüfungen nach AwSV
 
 


Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen unterliegen in Abhängigkeit von den Inhaltsstoffen, dem Anlagenvolumen einer Prüfpflicht durch Sachverständige nach AwSV.

Dabei existieren in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen darüber, welche Anlagen prüfpflichtig sind. Grundsätzlich wird in eine einmalige Prüfpflicht vor Inbetriebnahme und in wiederkehrende Prüfpflichten unterschieden.

Im Rahmen der Sachverständigenorganisation Kiwa Zert GmbH führen unsere Sachverständigen Ansgar Gebbeken und Torsten Scherenberg diese Prüfungen durch.

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