Sonderanlagen z.B. gemäß AwSV
 
 

Die Planung von Sonderanlagen umfasst die Neuplanung und Sanierungsplanung von Anlagen, die besonderen gesetzlichen Vorschriften, wie z.B. der Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen - AwSV unterliegen.

Die gesetzlichen Vorschriften unterliegen ständigen Änderungen, so dass gerade in diesem Fachbereich neben einem umfangreichen Fachwissen auch eine ständige Weiterbildung und der enge Kontakt zu Behörden unverzichtbar sind, um von Anfang an eine genehmigungsfähige Planung bei belastbaren Kostenschätzungen zu erarbeiten.

zurück